Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
Mette–Fotografie Kurt-Schumacher-Str. 23 38518 Gifhorn Tel.: +49 5371 932280 e-mail: info@mette-naturfoto.de www.mette-naturfoto.de
1. Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Mette-Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Mette-Fotografie durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Mette-Fotografie diese schriftlich anerkennt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Mette-Fotografie.
2. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
- Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Mette-Fotografie gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- Das überlassene Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Mette-Fotografie, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberechtsgesetzes zur Verfügung gestellt und ist innerhalb bestimmter Fristen wieder zurückzugeben.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
3. Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
- Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
- Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche, welches oder welchen der Kunde angegeben hat oder welche, welches, welchen oder welcher sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
- Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Mette-Fotografie. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, DV, Disketten oder anderen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
- Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Bildmontage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Petra Mette und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder nur teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
- Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Mette-Fotografie vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
- Nutzungsrechte für Privatkunden beschränken sich auf eine Nutzung im privaten Bereich. Jede Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei Nutzung auf privaten Webseiten muss jedem Bild eine deutliche Urheberangabe(www.mette-naturfoto.de, Mette-Fotografie oder Petra Mette) sowie ein Link auf die Homepage (www.mette-naturfoto.de) angebracht sein. Jedwede redaktionelle oder gewerbliche Nutzung darf nur nach Absprache mit Mette-Fotografie und korrekter Urheberangabe und entsprechender Honorierung erfolgen.
- Ansonsten darf Mette-Fotografie die erstellten Bildnisse in veränderter oder unveränderter Form sachlich, räumlich und zeitlich uneingeschränkt für alle Verwendungsbereiche nutzen, vervielfältigen, verbreiten, ausstellen und öffentlich wiedergeben.
4. Haftung
- Mette-Fotografie übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
- Alle Privatkunden haften dafür, dass das von Mette-Fotografie erstellte Material nicht an Dritte weitergegeben, sowie entgegen der Nutzungsabsprachen redaktionell, werblich, im Internet oder ohne Urheberangabe verwendet wird. Jedwede Nutzung bedarf einer Absprache mit Mette-Fotografie. Bei Zuwiderhandlung gelten die unter VIII aufgeführten Schadenersatzregelungen.
5. Honorare
- Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Dies gilt auch für unberechtigt genutzte Bilder zuzüglich eines fünffachen Honoraraufschlags.
- Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
- Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar, mit jeweiliger Lieferung fällig. Mette-Fotografie ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
- Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Mette-Fotografie bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Wird die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen.
6. Kosten
- Honorarvereinbarungen richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung und sind vorher zu vereinbaren.
- Honorarvereinbarungen gelten nur für den genau bezeichneten Zweck und Umfang. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Honorarvereinbarung und einer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und / oder Weitergabe meines Bildmaterials gilt die Vertragsstrafen Regelung gemäß der Rubrik 9. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers.
- Für das Zusammenstellen von analogen oder digitalen Bildmaterial werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen.
7. Urheberrecht
- Für jede Verwendung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
- Urheber- bzw. Agenturvermerk im Sinne von § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers, z.B. Petra Mette / Mette-Fotografie, oder www.mette-naturfoto.de, und der Zuordnung zum jeweiligen Bild entstehen kann. Bei der Unterlassung des Vermerks wird ein Zuschlag zum Honorar von 100% verlangt.
8. Rückgabe des Bildmaterials
- Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden, beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung der Fa. Mette-Fotografie.
- Digitale Dateien sind nach Abschluss der Nutzung, grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Mette-Fotografie haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
- Überlässt Mette-Fotografie auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von Mette-Fotografie schriftlich bestätigt worden ist.
- Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird.
9. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz
- Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellungen der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
- Unterbleibt der Urhebervermek, ist ein Aufschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zu zahlen.
- Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig gemäß Anhang zu 9.1. Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei langanhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmaterials gemäß Anhang zu 9.2.
- Ebenso werden die Blockierungskosten gemäß Anhang zu 9.1. fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und / oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
- Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadenersatz zu leisten, ohne das Mette-Fotografie die Höhe des Schadens nachzuweisen hat gemäß Anhang zu 9.2.
- Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder einer Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen gemäß Anhang zu 9. berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
Anhang zu 9 (Vertragsstrafe / pauschalierter Schadenersatz)
1.    Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefrist analogen Bildmaterials pro Stück und Tag:
-       Bei Color-Dias, Farbvorlagen                                                                    Euro     1,00
2.    Pauschalierter Schadenersatz bei Beschädigung, Zerstörung / Verlust von Colordias und Farbvorlagen (also von sämtlichen Original-Bildmaterial) :
a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt                          Euro 150,00
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt         Euro 250,00
c) Verlust / Zerstörung                                                                                  Euro 500,00
10. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Mette-Fotografie bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen, nach Ablauf dieser Frist berechne ich Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basissatz gemäß §288 Abs. 1 BGB.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Gifhorn.
- Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als Vereinbart.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.